Für die 3-teilige Veranstaltungsreihe “Kommunikationstraining für Frauen” ist die Anerkennung beantragt nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes
Für die 3-teilige Veranstaltungsreihe “Kommunikationstraining für Frauen” ist die Anerkennung beantragt nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes